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folgenden Weisen:

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    a) Sie übertragen den Objekt-Code in einem physikalischen Produkt (einschließlich ein physikalisches Speichermedium) gemeinsam mit dem korrespondierenden Quelltext, der sich unveränderlich auf einem haltbaren physikalischen Medium befindet, da...
    b) Sie übertragen den Objekt-Code in einem physikalischen Produkt (einschließlich ein physikalisches Speichermedium) gemeinsam mit einem schriftlichen Angebot, das mindestens drei Jahre lang gültig sein muß und so lange, wie Sie Ersatzteile u...
    c) Sie übertragen Kopien des Objekt-Codes gemeinsam mit einer Kopie des schriftlichen Angebots, den korrespondierenden Quelltext zur Verfügung zu stellen. Diese Alternative ist nur für gelegentliche, nicht-kommerzielle Übertragung zulässig u...
    d) Sie übertragen den Objekt-Code dadurch, daß Sie Zugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle gewähren, und bieten gleichwertigen Zugriff auf den korrespondierenden Quelltext auf gleichem Weg auf dieselbe Stelle und ohne zusätzliche Kosten. S...
    e) Sie übertragen den Objekt-Code unter Verwendung von Peer-To-Peer-Übertragung – vorausgesetzt, Sie informieren andere Teilnehmer darüber, wo der Objekt-Code und der korrespondierende Quelltext des Werks unter den Bedingungen von Absatz 6d ...
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Ein abtrennbarer Anteil des Objekt-Codes, dessen Quelltext von dem
korrespondierenden Quelltext als Systembibliothek ausgeschlossen ist,
braucht bei der Übertragung des Werks als Objekt-Code nicht
miteinbezogen zu werden.

Ein „Benutzerprodukt“ ist entweder (1) ein „Endbenutzerprodukt“, womit
ein materieller persönlicher Besitz gemeint ist, der normalerweise für
den persönlichen oder familiären Gebrauch oder im Haushalt eingesetzt
wird, oder (2) alles, was für den Einbau in eine Wohnung hin entworfen
oder dafür verkauft wird. Bei der Entscheidung, ob ein Produkt ein
Endbenutzerprodukt ist, sollen Zweifelsfälle als erfaßt gelten. Wenn ein
spezieller Anwender ein spezielles Produkt erhält, bezeichnet
„normalerweise einsetzen“ eine typische oder weitverbreitete Anwendung
dieser Produktklasse, unabhängig vom Status des speziellen Anwenders
oder der Art und Weise, wie der spezielle Anwender des spezielle Produkt
tatsächlich einsetzt oder wie von ihm erwartet wird, daß er es einsetzt.
Ein Produkt gilt als Endbenutzerprodukt unabhängig davon, ob es
substantiellen kommerziellen, industriellen oder
nicht-endbenutzerspezifischen Nutzen hat, es sei denn, dieser Nutzen
stellt das einzige signifikante Anwendungsgebiet des Produkts dar.

Mit „Installationsinformationen“ für ein Benutzerprodukt sind jedwede
Methoden, Prozeduren, Berechtigungsschlüssel oder andere informationen
gemeint, die notwendig sind, um modifizierte Versionen eines betroffenen
Werks, die aus einer modifizierten Version seines korrespondierenden
Quelltextes hervorgegangen sind, auf dem Produkt zu installieren und
auszuführen. Die Informationen müssen ausreichen, um sicherzustellen,
daß das Weiterfunktionieren des modifizierten Objekt-Codes in keinem
Fall verhindert oder gestört wird aus dem einzigen Grunde, weil
Modifikationen vorgenommen worden sind.

Wenn Sie Objekt-Code gemäß diesem Paragraphen innerhalb oder zusammen
mit oder speziell für den Gebrauch innerhalb eines Benutzerprodukts
übertragen und die Übertragung als Teil einer Transaktion stattfindet,
in der das Recht auf den Besitz und die Benutzung des Benutzerprodukts
dauerhaft auf den Empfänger übergeht (unabhängig davon, wie diese
Transaktion charakterisiert ist), müssen dem gemäß diesem Paragraphen
mitübertragenen korrespondierenden Quelltext die
Installationsinformationen beiliegen. Diese Anforderung gilt jedoch
nicht, wenn weder Sie noch irgendeine Drittpartei die Möglichkeit
behält, modifizierten Objekt-Code auf dem Benutzerprodukt zu
installieren (zum Beispiel, wenn das Werk in einem ROM installiert
wurde).

Die Anforderung, Installationsinformationen bereitzustellen, schließt
keine Anforderung mit ein, weiterhin Kundendienst, Garantie oder Updates
für ein Werk bereitzustellen, das vom Empfänger modifiziert oder
installiert worden ist, oder für das Benutzerprodukt, in dem das Werk
modifiziert oder installiert worden ist. Der Zugriff auf ein
Computer-Netzwerk darf verweigert werden, wenn die Modifikation selbst
die Funktion des Netzwerks grundlegend nachteilig beeinflußt oder wenn
sie die Regeln und Protokolle für die Kommunikation über das Netzwerk
verletzt.

Der korrespondierende Quelltext und die Installationsinformationen, die
in Übereinstimmung mit diesem Paragraphen übertragen werden, müssen in
einem öffentlich dokumentierten Format vorliegen (für das eine
Implementation in Form von Quelltext öffentlich zugänglich ist), und sie
dürfen keine speziellen Passwörter oder Schlüssel für das Auspacken,
Lesen oder Kopieren erfordern.

7. Zusätzliche Bedingungen

„Zusätzliche Genehmigungen“ sind Bedingungen, die die Bedingungen dieser
Lizenz ergänzen, indem sie Ausnahmen von einer oder mehreren Auflagen
zulassen. Zusätzliche Genehmigungen zur Anwendung auf das gesamte
Programm sollen so betrachtet werden, als wären sie in dieser Lizenz
enthalten, soweit dies unter anwendbarem Recht zulässig ist. Wenn
zusätzliche Genehmigungen nur für einen Teil des Programms gelten, darf
dieser Teil separat unter diesen Genehmigungen verwendet werden; das
gesamte Programm jedoch unterliegt weiterhin dieser Lizenz ohne
Beachtung der zusätzlichen Genehmigungen.

Wenn Sie eine Kopie eines betroffenen Werks übertragen, dürfen Sie, wenn
Sie es wünschen, jegliche zusätzliche Genehmigungen von dieser Kopie
oder jedem Teil der Kopie entfernen. (Zusätzliche Genehmigungen dürfen
so verfaßt sein, daß sie in bestimmten Fällen, wenn Sie das Werk
modifizieren, entfernt werden müssen.) Sie dürfen Material, das Sie
einem betroffenen Werk hinzufügen und für das Sie das Urheberrecht
besitzen oder in entsprechender Form gewähren dürfen, mit zusätzlichen
Genehmigungen ausstatten.

Ungeachtet jeglicher anderer Regelungen dieser Lizenz dürfen Sie für
Material, das Sie einem betroffenen Werk hinzufügen (sofern Sie durch
die Urheberrechtsinhaber dieses Materials autorisiert sind), die
Bedingungen dieser Lizenz um folgendes ergänzen:

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    a) Gewährleistungsausschluß oder Haftungsbegrenzung abweichend von §§15 und 16 dieser Lizenz oder
    b) die Anforderung, spezifizierte sinnvolle rechtliche Hinweise oder Autorenschaftshinweise in diesem Material oder in den angemessenen rechtlichen Hinweisen, die von den sie enthaltenen Werken angezeigt werden, zu erhalten, oder
    c) das Verbot, die Herkunft des Materials falsch darzustellen oder die Anforderung, daß modifizierte Versionen des Materials auf angemessens Weise als vom Original verschieden markiert werden, oder
    d) Begrenzung der Verwendung der Namen von Lizenzgebern oder Autoren des Materials für Werbezwecke oder
    e) das Zurückweisen der Einräumung von Rechten gemäß dem Markenrecht zur Benutzung gewisser Produktnamen, Produkt- oder Service-Marken oder
    f) die Erfordernis der Freistellung des Lizenznehmers und der Autoren des Materials durch jeden, der die Software (oder modifizierte Versionen davon) überträgt, mit vertraglichen Prämissen der Verantwortung gegenüber dem Empfänger für jede ...
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Alle anderen hinzugefügten einschränkenden Bedingungen werden als
„zusätzliche Einschränkungen“ im Sinne von §10 betrachtet. Wenn das
Programm, wie Sie es erhalten haben, oder ein Teil davon dieser Lizenz
untersteht zuzüglich einer weiteren Bedingung, die eine zusätzliche
Einschränkung darstellt, dürfen Sie diese Bedingung entfernen. Wenn ein
Lizenzdokument eine zusätzliche Einschränkung enthält, aber die
Relizensierung unter dieser Lizenz erlaubt, dürfen Sie dem betroffenen
Werk Material hinzufügen, das den Bedingungen jenes Lizenzdokuments
unterliegt, unter der Voraussetzung, daß die zusätzlichen
Einschränkungen bei einer derartigen Relizensierung oder Übertragung
verfallen.

Wenn Sie einem betroffenen Werk in Übereinstimmung mit diesem
Paragraphen Bedingungen hinzufügen, müssen Sie in den betroffenen
Quelltextdateien eine Aufstellung der zusätzlichen Bedingungen



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